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Für Schulleiter und Mentoren

Aufgaben der Mentoren

Aufgaben der Schulleiter

Termine, Informationen und Formulare für Schulleiter und Mentoren

 

Dies ist ein Auszug aus dem 'Begleiter durch den Vorbereitungsdienst Kurs 40', den Sie auf dieser Seite auch komplett zum Download finden.

 

BEGLEITENDE LEHRER (MENTOREN)

  • sind beauftragt, die Lehramtsanwärter während der gesamten Ausbildung zu begleiten und zu beraten
  • sind beauftragt, Möglichkeiten zur Hospitation, zu Unterrichtsversuchen und zu eigenverantwortlichem Unterricht zu geben
  • koordinieren im Einvernehmen mit der Schulleitung Fragen der Ausbildung im Kollegium und mit dem Seminar
  • nehmen an den Ausbildungsgesprächen teil
  • sind an der Erstellung der Schulleiterbeurteilung beteiligt
  • erstellen mit der Schulleitung unter Einbeziehung des Lehreranwärters einen Organisationsplan für die Ausbildung
  • geben im ersten Ausbildungsabschnitt die Möglichkeit zu Hospitationen und lassen zunehmend eigene Unterrichtsversuche durchführen
  • lassen den Lehramtsanwärter auch ein Thema über mehrere Stunden gestalten und den zeitlichen Rhythmus eines ganzen Vormittags erfahren
  • können bei entsprechendem Wunsch des Lehramtsanwärters und geeigneter Vorsorge auch im ersten Ausbildungsabschnitt ohne eigenes Dabeisein den Lehramtsanwärter unterrichten lassen
  • führen den Lehramtsanwärter in die Wahrnehmung der Aufgaben eines Klassenlehrers ein:
    - Klassenbuch
    - Lehrplan/Arbeitsplan
    - Stoffverteilungspläne (Handhabung an der Schule)
    - Stundenpläne
    - Versäumnislisten
    - Belehrungen (Verkehrsbelehrung u. ä.)
    - Jahresausflüge, Wandertage, Schullandheim
    - Elternabende, Elternsprechstunde
    - Unfallversicherung (Unfallmeldungen, Sicherheitsbeauftragter)
    - Beurlaubung von Schülern
    - Befreiung vom Sportunterricht
    - Schülerhefte, Arbeitsmappen (z. B. Nachschlagewerke)
    - Hausaufgaben
    - Hygiene im Klassenzimmer
    - Schülerbücherei, Klassenbücherei
    - Klassenarbeiten
    - Zeugnisse und Notengebung
    - Versetzungsordnung, Übergänge zwischen den Schularten
    - Betreuung der Schüler (z. B. SMV, Verbindungslehrer)
    - Klassenkonferenz (z. B. fächerübergreifendes Arbeiten, Zusammenwirken mehrerer Lehrer in der Klasse)
  • beraten den Lehramtsanwärter im zweiten Ausbildungsabschnitt bei der Vor- und Nachbereitung des selbstständigen Unterrichts unter Beachtung des Beratungskonzepts des MKJS und besuchen den Lehramtsanwärter in notwendigem Umfang (in der Regel vierzehntägig) im Unterricht
  • nehmen regelmäßig Einsicht in die schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen der Lehramtsanwärter und bestätigen die Einsichtnahme mit Datum und Unterschrift (in der Regel vierzehntägig)
  • teilen dem Schulleiter ihre Erfahrungen über die schulpraktischen Leistungen des Lehramtsanwärters schriftlich mit
  • erhalten Anrechnungen nach entsprechendem Erlass des MKJS

Siehe auch    Fortbildungsangebot für Mentoren

 

SCHULLEITER

  • regeln im Einvernehmen mit der Seminarleitung die Ausbildung an der Schule und überwachen sie
    (delegierbar an Stellvertreter)
  • nehmen an den Ausbildungsgesprächen teil
  • können für Ausbildungsvorgänge an der Schule eine Ausbildungsakte führen
  • beauftragen einen Mentor für den Lehramtsanwärter über die gesamte Ausbildungszeit
  • sind verpflichtet, für die von ihnen zu erstellende Beurteilung in erforderlichem Umfang Unterrichtsbesuche durchzuführen („Der Schulleiter ist verpflichtet, den Anwärter in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen.“ GPO)
  • informieren die Seminarleitung rechtzeitig, falls es sich abzeichnet, dass die Übernahme des selbstständigen Unterrichts in Frage zu stellen ist (spätestens 5 – 6 Wochen vor Schuljahresende)
  • geben dem Lehramtsanwärter auf Nachfrage Rückmeldung zu seinem Leistungsstand
  • bilden den Lehramtsanwärter in Schulkunde aus
  • geben dem Lehramtsanwärter Gelegenheit zur Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen der Schule
  • sorgen dafür, dass im zweiten Ausbildungsabschnitt in der Regel 14 Wochenstunden selbstständig unterrichtet werden
  • haben jederzeit das Recht, den Lehramtsanwärter im Unterricht zu besuchen
  • erstellen rechtzeitig vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung des Lehramtsanwärters (in der Regel nicht delegierbar) unter Beteiligung des schriftlichen Berichts des Mentors
  • gewähren nach Zeugnisübergabe auf Wunsch der Anwärter Einblick in die Schulleiterbeurteilung

 

 

TERMINE, INFORMATIONEN UND FORMULARE FÜR SCHULLEITER UND MENTOREN

 

12.02.2024

Meldung: Beauftragung zum Mentor/zur Mentorin

12.03.2024

Meldung: Stundenplan LA (1. Ausbildungsabschnitt)

Bis 08.05.2024

Meldung: Schulleiterbeurteilung

(Achtung: betrifft die Lehramtsanwärter des Kurses 43!)

Hinweise:

Die Beurteilung darf frühestens zwei Wochen vor der Meldefrist

vorgelegt werden. Das Original bitte direkt an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes schicken. Das Seminar erbittet eine

Kopie.

28.06.2024

Formlose Meldung: Selbständiger Unterricht

Wichtiger Hinweis:
Zeichnet sich ab, dass es hinsichtlich des selbständigen Unterrichts Probleme gibt, bittet das Seminar um frühzeitige Kontaktaufnahme – spätestens bis
5 Wochen vor Ende der Hospitationsphase

13.09.2024

Meldung: Stundenplan LA (2. Ausbildungsabschnitt)

Ausbildungsplan Kurs 44  (pdf, Dateigröße 419 KB)

Begleiter durch den Vorbereitungsdienst Kurs 44 (pdf, Dateigröße ca. 1,2 MB)

Antrag auf Befreiung von Seminarveranstaltungen
(pdf, Dateigröße 22 KB)

Vordruck Stundenplan für Lehramtsanwärter
(docx, Dateigröße 32 KB)

Link  Schulleiterbeurteilung (Termin für Kurs 43: 08.05.2024)
(aktuelle Formulare des LLPA)

Vordruck  Mentorenmeldung
(docx, Dateigröße 26 KB)

Abrechnungsformular Unterrichtsvergütung (pdf, 42 KB), Ausfüllhinweise (pdf, 293 KB) und Musterblatt (pdf, 669 KB)



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