Johann-Hammer-Str. 24
97980 Bad Mergentheim
E-mail an das Seminar
Was ist ein 'Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte'?
Ein Seminar ist im ursprünglichen Sinne ein „Übungskurs an einer Hochschule“ aber auch ein anderer Begriff für eine „Lehrerbildungsanstalt“. Im Gegensatz zur überwiegend theoretischen wissenschaftlichen Ausbildung von jungen Lehrerinnen und Lehrern an einer Hochschule werden an einem 'Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte' erziehungswissenschaftliches und fachtheoretisches Wissen konkret mit Schulpraxis verknüpft. Die Dienst- und Fachaufsicht für die 'Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte' hat das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg.
Künftig werden die Seminare im operativen Bereich auch in die Fortbildung von Lehrkräften eingebunden sein.
Welche Zulassungsbedingungen gelten bezogen auf die Ausbildung für den Besuch eines Seminars (GS)?
Studenten, die an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Universität das Lehramt Grundschule studiert und das erste Staatsexamen für dieses Lehramt, bzw. ihr Bachelor-Master-Studium in diesem Bereich erfolgreich bestanden haben (erste Phase), werden einem bestimmten Seminar zugewiesen, um ihre Berufsausbildung mit der zweiten Phase abschließen zu können. Eine zentrale Planungsgruppe teilt landesweit zu.
Welchen Status haben die Lehramtsanwärter?
Die zugelassenen Seminarbewerber werden auf das Grundgesetz und die Landesverfassung vereidigt und sind in der Regel Beamte auf Widerruf. Dieser besondere Beamtenstatus besagt, dass die jungen Lehrer die Ausbildung absolvieren können, dass aber am Ende der Ausbildung das Beamtenverhältnis widerrufen wird. Die Dienstbezeichnung lautet Lehramtsanwärterin.
Wie sieht die Ausbildung am Seminar aus?
Ein Seminar ist ein Ausbildungsverbund mit zwei tragenden Säulen: auf der einen Seite die Ausbildungsschulen, die erst eine schulpraktische Ausbildung mit Unterrichtshospitationen und konkreten Unterrichtsversuchen ermöglichen, auf der anderen Seite die Ausbildung am Seminar, in der die Unterrichtspraxis und die daraus gewonnen Erfahrungen und Einsichten reflektiert werden. Die Lehramtsanwärter werden im pädagogischen und fachdidaktischen Bereich sowie in Schul- und Beamtenrecht am Seminar zu Ausbildungsgruppen zusammengefasst. Die Ausbildungszeit am Seminar ist durch die Prüfungsordnung und durch Verwaltungsvorschriften festgelegt. In der Regel hospitieren und unterrichten die Lehramtsanwärter dreizehn Schulstunden pro Woche und besuchen in etwa dem gleichen Umfang die begleitenden Ausbildungsveranstaltungen am Seminar. Neben einem feststehenden verbindlichen Ausbildungsplan gibt es auch die Möglichkeit individuell ausgesuchter Wahl-Pflicht-Veranstaltungen. Die Ausbildung umfasst drei Schulhalbjahre und endet (aktuell noch) mit der 2. Dienstprüfung.
Wer arbeitet am Seminar?
Ein Seminar besteht aus der Seminarleitung (Leiter und Stellvertreter), aus mehreren Bereichsleitern als hauptamtlich Beschäftigte mit der Amtsbezeichnung Seminarschulrat, aus mehreren Fachleitern mit meist überwiegender Lehrtätigkeit am Seminar und aus Lehrbeauftragten. Lehrbeauftragte sind besonders befähigte und fortgebildete Lehrer, die neben ihren schulischen Aufgaben am Seminar einen Lehrauftrag wahrnehmen. In der Seminarverwaltung arbeiten ausgebildete Bürokräfte. In Zeiten großer Ausbildungskurse arbeiten bis zu vierzig Ausbilder für das Seminar. Gemeinsame Aufgabe und Ziel aller an der Ausbildung Beteiligten ist es, die Lehramtsanwärter zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag an Grundschulen erfolgreich und verantwortlich wahrzunehmen.