Beauftragte für Chancengleichheit (BFC)
Als Beauftragte für Chancengleichheit ist es unsere Aufgabe, die Seminarleitung bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – Chancen G) zu unterstützen. Die Ziele und Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sind im Chancengleichheitsgesetz geregelt.
Der Gesetzestext ist über folgenden Link abrufbar: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gleichstellung/Chancengleichheitsgesetz_2016.pdf
Es stehen im Besonderen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männern im Mittelpunkt. Wir sind in
diesem Kontext Ansprechpartnerinnen für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, für die Ausbilderinnen und Ausbilder,
sowie für die Verwaltungsangestellten. Ein Gespräch unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Die Schwerpunkte einer Beratung beziehen sich vor allem auf folgende drei Bereiche:
- Umsetzung von Strukturen zur Gleichstellung im Beruf
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
- Regelungen der Arbeitszeit
Sie können uns telefonisch oder über E-Mail kontaktieren:
Brigitte Schneider
Fachleiterin
Elke Wombacher (Stellvertreterin)
Fachleiterin