Als Beauftragte für Chancengleichheit ist es unsere Aufgabe, die Seminarleitung bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – Chancen G) zu unterstützen. Die Ziele und Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sind im Chancengleichheitsgesetz geregelt.
Der Gesetzestext ist über folgenden Link abrufbar: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gleichstellung/Chancengleichheitsgesetz_2016.pdf
Es stehen im Besonderen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männern im Mittelpunkt. Wir sind in
diesem Kontext Ansprechpartnerinnen für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, für die Ausbilderinnen und Ausbilder,
sowie für die Verwaltungsangestellten. Ein Gespräch unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Die Schwerpunkte einer Beratung beziehen sich vor allem auf folgende drei Bereiche:
- Umsetzung von Strukturen zur Gleichstellung im Beruf
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
- Regelungen der Arbeitszeit
Sie können uns telefonisch oder über E-Mail kontaktieren:
Brigitte Schneider
Fachleiterin
Elke Wombacher (Stellvertreterin)
Fachleiterin