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Organisation und Struktur

Der erste Ausbildungsabschnitt

Er dauert ein Unterrichtshalbjahr und dient der Einführung der Lehramtsanwärter in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit.

Ausbildung an der Schule

Im ersten Ausbildungsabschnitt unterrichtet der Lehramtsanwärter in der Regel 12 Stunden in der Grundschule.
Er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte.

Die Ausbildung an der Schule umfasst:

  • Hospitationen in der Schule, d. h. Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche bei begleitenden Lehrern oder anderen Lehrkräften in den beiden Vertiefungsfächern
  • Unterrichtsversuche in diesen Fächern unter Anleitung
  • In zunehmendem Maße eigene Unterrichtsversuche
  • Gestaltung eines ganzen Vormittags
  • Einblicknahme und Beteiligung an fächerübergreifenden, projektorientierten Vorhaben
  • Einblicknahme in inhaltliche und organisatorische Probleme der Schule
  • Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen (Konferenzen, Feste, Elternabende...)
  • Führen von Listen, Karteien
  • Schriftliche Unterrichtsvorbereitungen zu jeder Unterrichtsstunde
  • Vorlage der Unterrichtsvorbereitungen bei Mentoren und der Schulleitung
  • Schule, Schulalltag, örtliche Schulverhältnisse (z. B. Ausstattung der Schule, Schulort) kennenlernen
  • Einführung in "Schulkunde" durch die Schulleitung

Die Mentoren sind im ersten Ausbildungsabschnitt im Unterricht der Lehramtsanwärter dabei und sollten in dieser Zeit keine Vertretungen übernehmen. 

Ausbildung am Seminar

Teilnahme an Seminarveranstaltungen
In der Regel ein Unterrichtsbesuch je Fach durch die Lehrbeauftragten


Der zweite Ausbildungsabschnitt

Er dauert zwei Unterrichtshalbjahre.
 
Ausbildung an der Schule

Während des 2. Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel 13 Wochenstunden selbständig, davon mindestens 11 Stunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese dürfen ausschließlich die studierten Vertiefungsungsfächer umfassen (§ 13/4 GPO II).
Der Lehrauftrag im selbstständigen Unterricht sollte in möglichst wenigen Klassen gebündelt werden.
Der Lehramtsanwärter sollte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben eines Klassenlehrers  (in der Regel in Kooperation mit dem Mentor) beauftragt werden.
Die Bewertung der Wahrnehmung der Aufgaben eines Klassenlehrers wird in der Schulleiterbeurteilung berücksichtigt.
Es ist darauf zu achten, dass dem Lehramtsanwärter ein Lehrauftrag in Klasse 1/2 übertragen wird.
Ein Lehrauftrag in Vorbereitungsklassen soll nicht erteilt werden, da der Vorbereitungsdienst ein besonderes Verhältnis im Ausbildungs- und Prüfungskontext darstellt. Dies betrifft die 11 Unterrichtsstunden in den Vertiefungsfächern, jedoch nicht die 2 Stunden zur Ergänzung des 13stündigen Deputats.
Lehramtsanwärter können grundsätzlich nicht zu Unterrichtsvertretungen eingesetzt werden. Lediglich bei überrraschenden Unterrichtsausfällen und nur mit ihrem Einverständnis können Anwärter im zweiten Ausbildungsabschnitt Kollegen vertreten.
Begleitung und Beratung findet durch einen Mentor, Lehrer sowie den Schulleiter der Ausbildungsschule statt.
Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, den eigenen Unterricht nachzubereiten.
Der Schulleiter setzt die Einführung in Schulkunde fort.
Die Teilnahme und Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen ist für den Lehramtsanwärter verpflichtend.

 
Ausbildung am Seminar

  • Teilnahme an Seminarveranstaltungen
  • Lehramtsanwärter erhalten in der Regel noch zwei weitere Unterrichtsbesuche pro Fach durch den jeweiligen Lehrbeauftragten. Auf Wunsch der Lehramtsanwärter können weitere Unterrichtsbesuche durchgeführt werden. Die beratenden Unterrichtsbesuche werden vor der Beurteilung der Unterrichtspraxis abgeschlossen.


Regelung für Unterrichtsbesuche

Mit Unterrichtsbesuchen begleiten Lehrbeauftragte die schulische Ausbildung der Lehramtsanwärter. Sie bekommen Rückmeldung darüber, wie sie ihre Rolle als Lehrer ausüben, pädagogisch handeln, Unterrichtsinhalte und -methoden fachdidaktisch auswählen und Lehr- Lernsituationen gestalten. Die Lehramtsanwärter erhalten von ihren Ausbildern in jedem Ausbildungsfach mindestens drei Unterrichtsbesuche. Die Ausbilder legen den Termin des beratenden Unterrichtsbesuchs in Absprache mit der Schulleitung fest und teilen diesen dem Lehramtsanwärter mit. Lehramtsanwärter können nach Absprache mit dem Lehrbeauftragten weitere Unterrichtsbesuche vereinbaren. Zu allen Unterrichtsbesuchen gehören:
Ein ausführlicher Unterrichtsentwurf bzw. ein mündlicher Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung mit einer Planungsskizze.
Vorzulegen sind:
  • tägliche, schriftliche Unterrichtsvorbereitungen und -nachbereitungen
  • bereits erfasste Wissens- und Könnensstände der Schülerinnen und Schüler
  • Klassentagebuch
  • Schülerhefte
  • evtl. Schülerarbeiten, Klassenarbeiten

Jedem Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an, das protokolliert wird. Die Lehramtsanwärter notieren für sich Beratungsschwerpunkte, sie gewinnen aus der Beratung Arbeitsfelder für die Unterrichtspraxis und formulieren Ziele ihrer weiteren Unterrichtsarbeit. Sie zeigen dabei auf, wie sie die Ziele erreichen wollen. Diese Zielvereinbarungen werden innerhalb von drei Tagen dem Lehrbeauftragten zugesandt und ins Protokoll aufgenommen. Das Protokoll wird spätestens nach zehn Tagen über die Schulleitung an den Lehramtsanwärter verschickt.

Wichtige verbindliche Hinweise dazu finden Sie auch an dieser Stelle:  
 

Arbeitsplan (vormals Stoffverteilungsplan)

Die Lehramtsanwärter fertigen einen Arbeitsplan an, wie er an der betreffenden Schule eingeführt ist.
Grundlage für die Erstellung der Arbeitspläne ist der Bildungsplan.
Evtl. Konferenzbeschlüsse der Schule sind auch für die Lehramtsanwärter bindend.


Tägliche Unterrichtsvorbereitung (Unterrichtstagebuch)

Die Führung eines Unterrichtstagebuchs ist Pflicht: Die Form der schriftlichen Vorbereitung ist dem Lehramtsanwärter freigestellt. Gegen die Verwendung von Vordrucken ist nichts einzuwenden, auch hierbei können verschiedene Möglichkeiten erprobt werden.
Der erste Schritt in der konkreten Unterrichtsplanung ist der Wochenplan, der zu einer langfristigen zielgerichteten Planung im jeweiligen Fach führen soll.
Bei der täglichen Unterrichtsvorbereitung sollte arbeitsökonomisch vorgegangen werden.

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