Der erste Ausbildungsabschnitt
Er dauert ein Unterrichtshalbjahr und dient der Einführung der Lehramtsanwärter in die Erziehungs- und
Unterrichtstätigkeit.
Ausbildung an der Schule
Im ersten Ausbildungsabschnitt unterrichtet der Lehramtsanwärter in der Regel 12 Stunden in der Grundschule.
Er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte.
Die Ausbildung an der Schule umfasst:
- Hospitationen in der Schule, d. h. Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche bei begleitenden Lehrern oder anderen Lehrkräften
in den beiden Vertiefungsfächern
- Unterrichtsversuche in diesen Fächern unter Anleitung
- In zunehmendem Maße eigene Unterrichtsversuche
- Gestaltung eines ganzen Vormittags
- Einblicknahme und Beteiligung an fächerübergreifenden, projektorientierten Vorhaben
- Einblicknahme in inhaltliche und organisatorische Probleme der Schule
- Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen (Konferenzen, Feste, Elternabende...)
- Führen von Listen, Karteien
- Schriftliche Unterrichtsvorbereitungen zu jeder Unterrichtsstunde
- Vorlage der Unterrichtsvorbereitungen bei Mentoren und der Schulleitung
- Schule, Schulalltag, örtliche Schulverhältnisse (z. B. Ausstattung der Schule, Schulort) kennenlernen
- Einführung in "Schulkunde" durch die Schulleitung
Die Mentoren sind im ersten Ausbildungsabschnitt im Unterricht der Lehramtsanwärter dabei und sollten in dieser Zeit keine
Vertretungen übernehmen.
Ausbildung am Seminar
Teilnahme an Seminarveranstaltungen
In der Regel ein Unterrichtsbesuch je Fach durch die Lehrbeauftragten
Der zweite Ausbildungsabschnitt
Er dauert zwei Unterrichtshalbjahre.
Ausbildung an der Schule
Während des 2. Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel 13 Wochenstunden
selbständig, davon mindestens 11 Stunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese dürfen ausschließlich die studierten
Vertiefungsungsfächer umfassen (§ 13/4 GPO II).
Der Lehrauftrag im selbstständigen Unterricht sollte in möglichst wenigen Klassen gebündelt
werden.
Der Lehramtsanwärter sollte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben eines Klassenlehrers (in der Regel in
Kooperation mit dem Mentor) beauftragt werden.
Die Bewertung der Wahrnehmung der Aufgaben eines Klassenlehrers wird in der Schulleiterbeurteilung
berücksichtigt.
Es ist darauf zu achten, dass dem Lehramtsanwärter ein Lehrauftrag in Klasse 1/2 übertragen wird.
Ein Lehrauftrag in Vorbereitungsklassen soll nicht erteilt werden, da der Vorbereitungsdienst ein besonderes
Verhältnis im Ausbildungs- und Prüfungskontext darstellt. Dies betrifft die 11 Unterrichtsstunden in den Vertiefungsfächern,
jedoch nicht die 2 Stunden zur Ergänzung des 13stündigen Deputats.
Lehramtsanwärter können grundsätzlich nicht zu Unterrichtsvertretungen eingesetzt werden. Lediglich bei
überrraschenden Unterrichtsausfällen und nur mit ihrem Einverständnis können Anwärter im zweiten
Ausbildungsabschnitt Kollegen vertreten.
Begleitung und Beratung findet durch einen Mentor, Lehrer sowie den Schulleiter der Ausbildungsschule statt.
Der Lehramtsanwärter ist verpflichtet, den eigenen Unterricht nachzubereiten.
Der Schulleiter setzt die Einführung in Schulkunde fort.
Die Teilnahme und Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen ist für den Lehramtsanwärter verpflichtend.
Ausbildung am Seminar
- Teilnahme an Seminarveranstaltungen
- Lehramtsanwärter erhalten in der Regel noch zwei weitere Unterrichtsbesuche pro Fach durch den jeweiligen
Lehrbeauftragten. Auf Wunsch der Lehramtsanwärter können weitere Unterrichtsbesuche durchgeführt werden. Die beratenden
Unterrichtsbesuche werden vor der Beurteilung der Unterrichtspraxis abgeschlossen.
Regelung für Unterrichtsbesuche
Mit Unterrichtsbesuchen begleiten Lehrbeauftragte die schulische Ausbildung der Lehramtsanwärter. Sie bekommen
Rückmeldung darüber, wie sie ihre Rolle als Lehrer ausüben, pädagogisch handeln, Unterrichtsinhalte und -methoden
fachdidaktisch auswählen und Lehr- Lernsituationen gestalten. Die Lehramtsanwärter erhalten von ihren Ausbildern in jedem
Ausbildungsfach mindestens drei Unterrichtsbesuche. Die Ausbilder legen den Termin des beratenden Unterrichtsbesuchs in Absprache mit der
Schulleitung fest und teilen diesen dem Lehramtsanwärter mit. Lehramtsanwärter können nach Absprache mit dem
Lehrbeauftragten weitere Unterrichtsbesuche vereinbaren. Zu allen Unterrichtsbesuchen gehören:
Ein ausführlicher Unterrichtsentwurf bzw. ein mündlicher Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung
mit einer Planungsskizze.
Vorzulegen sind:
- tägliche, schriftliche Unterrichtsvorbereitungen und -nachbereitungen
- bereits erfasste Wissens- und Könnensstände der Schülerinnen und Schüler
- Klassentagebuch
- Schülerhefte
- evtl. Schülerarbeiten, Klassenarbeiten
Jedem Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an, das protokolliert wird. Die Lehramtsanwärter notieren
für sich Beratungsschwerpunkte, sie gewinnen aus der Beratung Arbeitsfelder für die Unterrichtspraxis und formulieren Ziele ihrer
weiteren Unterrichtsarbeit. Sie zeigen dabei auf, wie sie die Ziele erreichen wollen. Diese Zielvereinbarungen werden innerhalb von drei
Tagen dem Lehrbeauftragten zugesandt und ins Protokoll aufgenommen. Das Protokoll wird spätestens nach zehn Tagen über die
Schulleitung an den Lehramtsanwärter verschickt.
Wichtige verbindliche Hinweise dazu finden Sie auch an dieser Stelle:
Arbeitsplan (vormals Stoffverteilungsplan)
Die Lehramtsanwärter fertigen einen Arbeitsplan an, wie er an der betreffenden Schule eingeführt ist.
Grundlage für die Erstellung der Arbeitspläne ist der Bildungsplan.
Evtl. Konferenzbeschlüsse der Schule sind auch für die Lehramtsanwärter bindend.
Tägliche Unterrichtsvorbereitung (Unterrichtstagebuch)
Die Führung eines Unterrichtstagebuchs ist Pflicht: Die Form der schriftlichen Vorbereitung ist dem
Lehramtsanwärter freigestellt. Gegen die Verwendung von Vordrucken ist nichts einzuwenden, auch hierbei können verschiedene
Möglichkeiten erprobt werden.
Der erste Schritt in der konkreten Unterrichtsplanung ist der Wochenplan, der zu einer langfristigen zielgerichteten
Planung im jeweiligen Fach führen soll.
Bei der täglichen Unterrichtsvorbereitung sollte arbeitsökonomisch vorgegangen werden.